AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RAS
I. Geltung dieser Verkaufsbedingungen
1. Für den gegenwärtigen und alle zukünftigen Verträge mit Kunden der Firma RAS Schlerf GmbH – nachfolgend bezeichnet als RAS - zur Belieferung mit Waren gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-bedingungen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Unternehmer i.S.d Verkaufsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtgeschäfts mit der Firma RAS, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten die Firma RAS auch dann nicht, wenn ein ausdrücklicher Widerspruch nicht erfolgt oder wenn die Firma RAS in Kenntnis der Bedingungen des Kunden Leistungen erbringt oder Leistungen des Kunden vorbehaltlos annimmt. Die Regelungen dieses Absatzes gelten gleichermaßen soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden unabhängig vom Inhalt der vorliegenden Verkaufsbedingungen von den Bestimmungen des BGB/HGB abweichen.
II. Vertragsabschluß
1. Die Angebote der Firma RAS sind freibleibend. Abbildungen und Zeichnungen, sowie Maß- und Gewichtsangaben in den Angeboten der Firma RAS sind nur annähernd maßgeblich. Technische Änderungen und Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der Ware ab. Weicht die Bestellung des Kunden von der seitens der Firma RAS angebotenen Ware ab, ist der Kunde dazu verpflichtet, die Abweichungen als solche besonders hervorzuheben. Die Firma RAS ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang durch briefschriftliche Auftragsbestätigung anzunehmen. Dies gilt auch für durch Mitarbeiter der Firma RAS aufgenommene telefonische Bestellungen.
Die Mitarbeiter der Firma RAS sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzusehen. Die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma RAS ist für den Umfang des gesamten Vertragsinhaltes maßgebend. In diesem Fall werden die Bestelldaten des Vertragspartners bei der Firma RAS gespeichert und dem Kunden nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
3. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen gleichermaßen einer schriftlichen Bestätigung der Firma RAS. Mitarbeiter der Firma RAS sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Bestätigung abzuweichen. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Firma RAS. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch die Firma RAS zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit den Zulieferern der Firma RAS. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
III. Pflichten der Firma RAS
1. Die Firma RAS ist verpflichtet ihren Kunden Besitz und Eigentum an der in der Auftragsbestätigung bezeichneten Ware zu übertragen. Zur Lieferung nicht ausdrücklich bezeichneten Zubehörs sowie zur Beratung des Kunden ist die Firma RAS nicht verpflichtet.
2. Die Firma RAS ist zu Teilleistungen berechtigt, sowie dazu, die Lieferung in handelsüblichen Abweichungen von der bestellten Menge bzw. Qualität vorzunehmen. Zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten kann die Firma RAS auch Dritte einschalten.
IV. Preis und Zahlung
1. Der Zahlungsanspruch der Firma RAS entsteht mit Vertragsabschluss und ist zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin zur Zahlung fällig. Skontozusagen gelten nur unter der Voraussetzung fristgerechter Zahlung und beinhalten keine die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs verändernde Stundungsab-rede. Für den Fall vereinbarter Teilzahlungen ist die auf den gesamten Zahlungsanspruch anfallende Umsatzsteuer in voller Höhe mit der ersten Rate zu erbringen.
2. Mit dem vereinbarten Preis sind die der Firma RAS bis zum Gefahrübergang obliegenden Leistungen ausschließlich Verpackung abgegolten. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Soweit die Lieferung nicht innerhalb 4 Monaten nach Vertragsabschluß erfolgen soll, ist die Firma RAS berechtigt, anstelle des vereinbarten Preises den zum Lieferzeitpunkt maßgeblichen Listenpreis zu berechnen. Die auf die Leistung zu erhebende gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist zusätzlich von dem Kunden zu entrichten. Die Zahlung von Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, die nicht von der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden, obliegt dem Kunden. Soweit die Firma RAS gleichwohl in Vorlage tritt, hat der Kunde die verauslagten Beträge unmittelbar nach Aufgabe an die Firma RAS erstatten.
3. Die Zahlungen sind in der in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Währung ohne Abzug sowie spesen- und kostenfrei über das von der Firma RAS bezeichnete Bankinstitut zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Die Mitarbeiter der Firma RAS sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegen zu nehmen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma RAS behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma RAS einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen der Ware oder deren Vernichtung unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde der Firma RAS unverzüglich anzuzeigen.
4. Die Firma RAS ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der Firma RAS bereits jetzt alle Forderungen, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages ab. Die Firma RAS nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Firma RAS behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Solange sich die Firma RAS das Eigentum an der Ware vorbehalten hat, setzt die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer stets die vorherige Zustimmung der Firma RAS voraus. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht der Firma RAS gehörenden Gegenständen, so erwirbt die Firma RAS an der neuen Sache das Miteigentum in dem Verhältnis des Wertes der von der Firma RAS gelieferten Ware zum Wert der sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der Firma RAS nicht gehörenden beweglichen Sachen vermischt ist.
6. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich die Firma RAS alle Eigentums- und Urherberrechte vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. Nach Abwicklung des Auftrages sind sie unaufgefordert, unter Verzicht auf jedes Recht der Zurückbehaltung, vollständig und ohne Rückbehalt von Kopien an die Firma RAS zurückzugeben.
VI. Gewährleistung
1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Der Firma RAS steht bezüglich der Art der Nacherfüllung das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Unternehmer müssen der Firma RAS offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausge-schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Firma RAS den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 3 dieser Bestimmung).
5. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Firma RAS lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Firma RAS nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
VII. Haftungsbeschränkung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma RAS auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma RAS. Gegenüber Unternehmern haftet die Firma RAS bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Firma RAS zurechenbaren Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma RAS oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma RAS beruhen. Ist der Käufer Unternehmer, so ist die Firma RAS ungeachtet sonstiger gesetzlicher Ansprüche uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund von Produkthaftpflichtbestimmungen gegen die Firma RAS erhoben werden, soweit die Produkthaftung auf Umstände gestützt wird, die - wie z. B. die Darbietung des Produktes - nach Gefahrübergang durch den Kunden oder Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma RAS gesetzt wurden. Die vorstehende Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz von der Firma RAS entstandenen Aufwendungen ein und wird von dem Unternehmer unter Verzicht auf das Vorliegen weiterer Anspruchsvoraussetzungen zugesagt. Insbesondere verpflichtet sich der Unternehmer, auf die Einhaltung von Über-wachungs- und Rückrufpflichten sowie Verjährungsfristen zu verzichten.
3. Schadensersatzansprüche eines Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Firma RAS Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von der Firma RAS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
VIII. Schlussbestimmung
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Firma RAS. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für die Bestimmung des Gerichtsstands für alle Streitigkeiten, auch für Klagen im Urkunden-, Scheck- und Wechselprozess, der Geschäftssitz der Firma RAS in Langen ausschließlich maßgeblich. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Hiermit erlöschen alle bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma RAS.
Langen 01.12.2010